In Zeiten sinkender Zahlungsmoral und immer schmaler werdender Geldbeutel haben viele Unternehmen vermehrte Schwierigkeiten,
ihre Forderungen gegenüber den Schuldnern durchzusetzen. Ob auf Rechnungen mit der Behauptung von Minderungs- oder sonstigen Gegenrechten
geantwortet wird, oder der Schuldner Ihre Mahnungen schlichtweg ignoriert - die Realisierung von Rechnungen gegenüber zahlungsunwilligen
Schuldnern kostet Zeit und Nerven und Ihnen geht wertvolle Arbeitszeit verloren.
Effektiver und dazu meist preisgünstiger ist die frühzeitige Beauftragung eines Rechtsanwalts. Haben Sie den Schuldner
bereits gemahnt, so zählen die Rechtsanwaltskosten grundsätzlich zum Verzugsschaden, der vom Gegner zu erstatten ist. Nur wenn die
durchzusetzende Forderung unbegründet ist oder der Schuldner zahlungsunfähig, müssen Sie die Kosten selbst tragen.
- Sie zeigen Ihren Schuldnern, dass Sie es ernst meinen, viele Schuldner zahlen
dann freiwillig
- Sie kommen aus der Schusslinie, da der Anwalt als Ansprechpartner auftritt
- die Beauftragung ist für Sie kostenlos, wenn Ihre Forderung berechtigt ist und der Schuldner zahlungsfähig
- i.Ü. erfolgt die Vergütung in Abhängigkeit von der Höhe der
Forderungen,
so dass auch geringe Forderungen effektiv durchgesetzt werden können;
- wir informieren Sie vorab über Ihr Kostenrisiko und halten
vor Einlegung gebühren- und kostenauslösender Schritte Rücksprache mit Ihnen
- Sie haben immer den vollen Überblick über Ihre Kosten; Ihr Kostenrisiko
können Sie unverbindlich auch mit unserem Prozesskostenrechner bestimmen
- die rechtliche Begründetheit der Forderung kann in jedem Verfahrensstand kompetent geprüft und die Erfolgsaussichten anstehender Maßnahmen beurteilt werden - unnötige Ausgaben werden so vermieden
- alle Leistungen aus einer Hand - wir begleiten die Durchsetzung Ihrer Forderung in allen notwendigen Verfahrensstationen, von der außergerichtlichen Mahnung, über das Gerichtsverfahren bis zu Zwangsvollstreckung
- die gesamte Mandatsabwicklung kann Online
via Internet, Telefon und Fax erfolgen. Lediglich die Vollmacht
und der Mandatsvertrag
müssen im Original vorliegen. Welche Informationen wir zur Forderungsbeitreibung benötigen, können Sie der Inkassocheckliste
entnehmen